Steuerberaterin Lydia Bergmann

Honorar

Das Honorar bestimmt sich nach der Steuerberatungsgebühren-
verordnung
und wird in der Regel nach dem Gegenstandswert
ermittelt. Sollte das nicht möglich sein, wird der Zeitaufwand der
Bearbeitung als Grundlage für die Ermittlung der Gebühr herangezogen.

In der Regel orientiert sich die Kanzlei im mittleren Bereich
der Gebührenordnung.

Gerne stehen wir Ihnen für einen individuellen Kosten-
voranschlag zur Verfügung.

"Die Finanzamtsampel"; Michael Zar, Köln 1990